Telefon: 0 55 54 - 20 75 297  Für Neukunden sind wir zwischen 8 Uhr und 12 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr zu erreichen. Zu anderen Zeiten ist die Nummer eine Notfallnummer für unsere Kunden. Firmen erreichen uns unter 05554 - 2072804 24-h-Rufbereitschaft(für unsere Klienten) Bürozeiten:Mo–Fr nach Vereinbarung

Hilfe fängt mit einer guten Beratung an

Beratung heißt für uns zunächst einmal, Sie kennenzulernen

Erzählen Sie uns von Ihren Gewohnheiten, verraten Sie uns Ihre Vorlieben, Ihre Abneigungen. Vertrauen Sie uns Ihre Bedürfnisse, Ängste und Befürchtungen an. Denn nur so ist es uns möglich, gemeinsam mit Ihnen ein individuell auf Sie abgestimmtes Pflegekonzept zu erstellen, um Ihnen den Alltag zu erleichtern und Ihre Selbständigkeit zu fördern.

Ob es nun die Hilfe beim wöchentlichen Baden ist, die tägliche Morgen-/Abendtoilette oder mehrmals täglich eine notwendigen Mobilisation – wir helfen Ihnen. Gerne beraten wir Sie über den Weg zur häuslichen Krankenpflege und mögliche Pflegekonzepte, die Sie und Ihre Angehörigen entlasten. Auch informieren wir Sie gerne über die Finanzierungsmöglichkeiten.

Beratung heißt für uns, die Angehörigen nach Möglichkeit mit einzubeziehen, denn als wichtige Bezugspersonen sind sie oft selbst in der Pflege aktiv und kennen die aktuelle Pflegesituation des Klienten gut.

Beratung ist bei AtmaRus keine punktuelle Leistung. Wir beraten unsere Klienten immer dann, wenn wir dafür einen Bedarf erkennen, z.B. im Bereich der Sturzprophylaxe.

Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads

Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen. Wir erkennen, welche Beeinträchtigungen es im Alltag gibt, an welcher Stelle und in welcher Intensität Pflege nötig ist.

Unser Tipp:

Steht der Besuch eines Mitarbeiters des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen an, dann nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch. Wir sind dann gerne dabei und stehen Ihnen zur Seite, damit die wirklich wichtigen und für den Pflegebedürftigen relevanten Fragen besprochen werden. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Auch wenn Sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, helfen wir Ihnen dabei, Pflegeleistungen zu erhalten. Rufen Sie uns auch in diesem Fall an und wir klären in einem persönlichen Gespräch, was wir für Sie tun können.

Beratungseinsätze nach § 37 (3) SGB XI

Pflegende Angehörige müssen regelmäßig nachweisen, dass Sie eine Pflegeberatung in Anspruch genommen haben. Für solche Beratungsgespräche sind wir Ihr Ansprechpartner. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin – dann sehen wir uns die Pflegesituation in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen an. Ihnen als Angehörigen geben wir Hinweise, was Sie verbessern können. Wir klären Sie auch darüber auf, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Denn in vielen Fällen wissen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gar nicht, was ihnen zusteht. Dazu kann z.B. ein Anspruch auf Verhinderungspflege gehören, wenn der Angehörige eine Auszeit benötigt und sich nicht um die Pflege kümmern kann.